Auf diesen Seiten informieren wir rund um das Thema Rentenzahlung. Kernaufgabe des Renten Service ist die pünktliche, zuverlässige und effiziente Zahlung der Gesetzlichen Renten sowie Services zur privaten und betrieblichen Altersversorgung:

Helfen Sie uns besser zu werden.

Bitte bewerten Sie uns!

Aktuelle Informationen

Wenn Sie Anspruch auf eine Deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie unter bestimmten Voraussetzungen einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen.

Sollte uns bis Mitte Oktober Ihre Lebensbescheinigung 2023 nicht vorgelegen haben, wird Ihre Rentenzahlung zu Ende November angehalten!

Bitte senden Sie umgehend Ihre vollständig ausgefüllte, von einer amtlichen Stelle bestätigte und eigenhändig unterschriebene Lebensbescheinigung per Post an Deutsche Post AG, NL Renten Service, 04078 Leipzig

Wichtige Hinweise:

  • Sollten Sie eine Rentenanpassungsmitteilung ohne das Formblatt Lebensbescheinigung erhalten, brauchen Sie in diesem Jahr nichts weiter zu unternehmen.
  • Auf Grund der aktuellen Situation können rentenberechtigte Personen aus Israel die Lebensbescheinigungen per Mail an w.ausland@deutschepost.de oder Fax an +49 221 5692-778 einreichen.

Ausführliche Hinweise und das passende Formblatt in Ihrer Sprache finden Sie unter rentenservice.de/LB oder hier

Für jede steuerpflichtige Rentenleistung – Rentenhöhe sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – innerhalb eines Kalenderjahres erhalten Sie eine Rentenbezugsmitteilung ("Information über die Meldung an die Finanzverwaltung"). Die auszahlenden Stellen erzeugen diese Mitteilung einmal jährlich bis Ende Februar für das vorangegangene Kalenderjahr.

1. Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Renten
Sie können Ihre Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Rentenleistungen einfach online anfordern über
www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung.

Hier klicken

Wenn Sie die Bescheinigung für Ihre Steuererklärung in der Vergangenheit bereits erhalten haben, wird Ihnen zukünftig der aktuellste Ausdruck zwischen Mitte Januar und Ende Februar mit der Post zugestellt. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Rentenbezugsmitteilung für gesetzliche Rentenleistungen finden Sie in unserem FAQ Bereich zur Gesetzlichen Rente.

Hier klicken

Hinweis: Der Renten Service kann Ihnen keine Rentenbezugsmitteilungen für gesetzliche Rentenleistungen ausstellen.

 

2. Rentenbezugsmitteilung für Betriebsrenten
Für Rentenleistungen aus Betriebsrenten, die im Auftrag Ihres ehemaligen Arbeitsgebers durch den Renten Service der Deutschen Post ausbezahlt werden, erhalten Sie automatisch die Rentenbezugsmitteilung für das vorangegangene Kalenderjahr zwischen Mitte Februar und Mitte März mit der Post zugestellt. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Rentenbezugsmitteilung für Rentenleistungen aus Betriebsrenten finden Sie in unserem FAQ Bereich für Betriebsrentner und Zulageberechtigte.

Hier klicken

Hinweis zum Grundrentenzuschlag – Versand der Erstbescheide und Einkommensprüfung

Bis zum Jahresende 2022 wurden von der Deutschen Rentenversicherung alle Renten auf einen Grundrentenanspruch geprüft und ein Erstbescheid an die Berechtigten versendet. Rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren von der Grundrente und erhalten Monat für Monat durchschnittlich 86 Euro mehr. Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie hier.

Bei Fragen zu Ihrem Anspruch oder zur Berechnung Ihres Grundrentenzuschlags wenden Sie sich bitte ausschließlich an den zuständigen Versicherungsträger. Die Kontaktmöglichkeiten zu Ihrem Versicherungsträger der Deutschen Rentenversicherung finden Sie hier.

Hinweis: Der Renten Service der Deutschen Post kann Ihnen hierzu keine Auskünfte erteilen.

Für die Zahlung des Grundrentenzuschlags ab dem Jahr 2023 erfolgte in den letzten Wochen entsprechend gesetzlicher Vorgabe für alle Berechtigten eine Einkommensprüfung. Haben Sie als Ergebnis dieser Prüfung im November oder Dezember 2022 einen neuen Bescheid erhalten, wurden Sie darin auch informiert, wenn Ihr Grundrentenzuschlag sich geändert hat oder entfallen ist. Die Einkommensprüfung erfolgt jährlich.

Mehr Informationen zum Thema Grundrentenzuschlag finden Sie hier.

Bitte nutzen Sie für die Übermittlung von Sterbefällen folgende Möglichkeiten:

  1. Online Änderungsmitteilung
  2. Änderungsformular für Bestatter
  3. Adresse für Mitteilungen mit Antrag auf Vorschusszahlung
    Deutsche Post AG
    Niederlassung Renten Service
    13497 Berlin
  4. Fax für Mitteilungen ohne Antrag auf Vorschusszahlung
    +49 221 5692-776

Die Beitragssätze zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigen zum 01.07.2023
Die geänderten Beitragssätze können Einfluss auf den Auszahlungsbetrag Ihrer Rente haben. 

Pflegeversicherung – mit Kindern
Der Beitrag zur Pflegeversicherung mit Kindern beträgt 3,4 % Ihrer Rente.
Der Beitrag wird von der Rentenversicherung an die soziale Pflegeversicherung abgeführt.

Pflegeversicherung – ohne Kinder
Der Beitrag zur Pflegeversicherung ohne Kinder beträgt 4 % Ihrer Rente.
Wenn Sie Kinder haben (oder hatten), verringert sich der Beitrag zur Pflegeversicherung. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Vorlage des Nachweises bei der Rentenversicherung.
Der Beitrag wird von der Rentenversicherung an die soziale Pflegeversicherung abgeführt.

Wenn Sie Fragen zur Beitragsberechnung haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Angaben zu Ihrem Rentenversicherungsträger finden Sie beispielsweise auf Ihren Rentenbescheiden.

Hier finden Sie außerdem eine Übersicht aller Rentenversicherungsträger in Deutschland.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

FAQ zur Gesetzlichen Rente
 

FAQ für Betriebsrenten- und Zulageberechtigte